Online-Scheidung
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Online-Scheidung

 

Die Scheidung vereinfachen - aber richtig!

Ein Angebot der Rechtsanwälte Scharf und Wolter in Barmbek und Eppendorf.

Die Online-Scheidung ist ein (nicht von uns) frei erfundener Kunstbegriff, der suggeriert, dass eine Scheidung vollständig online stattfinden könne.

Tatsächlich sind die deutschen Familiengerichte nicht in der Lage, mit elektronischem Datenverkehr das Scheidungsverfahren abzuarbeiten. Es gibt daher immer noch einen Scheidungstermin vor Gericht und auf Papier geführten Schriftwechsel zwischen Anwalt und Gericht.

Online-Scheidung bedeutet daher nur, dass die Abwicklung zwischen Anwalt und Mandant vereinfacht wird. D.h. wir können Ihnen im Verhältnis zu uns eine fast vollständig digitale Abwicklung anbieten.

Dabei ist uns wichtig, dass die Qualität nicht verloren geht, sodass Sie ohne Mehrkosten jederzeit das persönliche Gespräch mit uns suchen können. Bei uns können Sie daher gerne die Scheidung per mail, Webakte, Fax und Telefon abwickeln. Sie können aber selbstverständlich auch persönliche Gesprächstermine vereinbaren oder diese Möglichkeiten mischen.

Der mit der Scheidung obligatorisch durchzuführende Ausgleich der Anwartschaften auf Altersversorgung oder Ausgleich bereits laufender Renten (Versorgungsausgleich) ist z.B.in vielen Fällen nicht selbsterklärend und kann im persönlichen Gespräch ausführlich erklärt werden. Wir lassen Sie aber auch mit anderen Fragen zu Unterhalt, Zugewinn, Sorgerecht etc. nicht im Regen stehen, nur weil Sie eine online-Abwicklung bevorzugen!

Wir empfehlen, unser Angebot der WebAkte zu nutzen und sich ergänzend telefonisch über die Rechtslage zu informieren. Klicken Sie einfach auf den untenstehenden Button, der zu einem Formular führt, in dem erste Daten abgefragt werden. Wir erstellen für Sie eine Webakte, sodass die weitere Abwicklung über einen Hochsicherheitsserver läuft, über den Sie uns dann die weiter benötigten Daten und auch Unterlagen zukommen lassen können.

Sie können Ihren Scheidungsantrag jetzt online stellen:

Online Scheidungsantrag

Wichtig: Die Online-Scheidung eignet sich im Regelfall nur für Fälle, in denen deutsches Recht Anwendung findet und die Trennung wenigstens 10 Monate zurückliegt. Da nach ausländischen Rechtsordnungen die Scheidungsvoraussetzungen erheblich abweichen können, empfehlen wird dringend, zunächst hierüber einen Beratungstermin in Anspruch zu nehmen.

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